Elektronische Rechnung
Elektronische Rechnung
1) Öffnen der PDF-Datei
Zum Öffnen der Datei benötigen Sie ein Programm, welches
PDF-Dateien lesen kann, z. B. Adobe Acrobat Reader: http://get.adobe.com/de/reader.
2) Rechtliche Stellung der elektronischen Rechnung
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden.
Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E Rechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen
wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Die Wegertseder GmbH nutzt das zugelassene ZUGFeRD Format, um dieser Regelung gerecht zu werden. Die ZUGFeRD-Rechnung hat den Vorteil, dass sie aus einer visuellen
Darstellung (PDF-Rechnung) und einer maschinenlesbaren XML-Datei besteht, die in die PDF-Datei eingebettet ist.
3) Abweichende E-Mail-Adresse und zusätzliche Papierrechnung
Um ihre elektronischen Rechnungen zukünftig direkt an die dafür vorgesehene Stelle zu senden, können Sie in ihrem Kundenkonto eine „Rechnungs-Mailadresse“ hinterlegen.
Alle Ihre elektronischen Rechnungen können Sie auch bequem in ihrem Kundenkonto abrufen.
Sie möchten ihre Rechnung auch zusätzlich in Papierform? Kein Problem, wir legen Ihnen gerne eine Ausführung in Ihr Paket. Diese Möglichkeit können Sie entweder selbst
unter "Mein Konto > Allgemeines > Dokumente im Paket"
anwählen oder unseren Vertrieb mit der Änderung beauftragen.
4) Warum wir auf elektronische Rechnungen setzen
- Schnell
- Vermeiden Sie Verzögerungen beim Erhalt Ihrer Rechnungen.
- Bequem
- Betrachten, verteilen, drucken oder speichern Sie Ihre benutzerfreundliche
PDF-Rechnung direkt von Ihrem E-Mail-Konto aus - egal wo Sie sind.
- Gesetzeskonform
- Unsere Rechnungen erfüllen die mehrwertsteuerrechtlichen Anforderungen
des Gesetzgebers.