(REACh = Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals)
Ziel der EU-REACh-Richtlinie ist es, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken in der gesamten Lieferkette zu erhöhen, die von bestimmten Stoffen ausgehen können, dabei wird den Unternehmen in der gesamten Lieferkette mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen.
Bei der EU-REACh-Richtlinie gibt es zwei wichtige Listen, zum einen die Verbotsliste und zum anderen die sogenannte SVHC-Liste.
Unser gesamtes Sortiment ist frei von Verbotsstoffen.
Erzeugnisse aus Stoffen, die auf der Verbotsliste stehen, dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden. Die Vorstufe der Verbotsliste ist die SVHC-Liste, darin sind Stoffe und deren maximale Konzentration enthalten, die zukünftig auf der Verbotsliste landen können, ein Beispiel hierfür ist Blei.
Beinhalten Produkte aus unserem Sortiment Stoffe, die auf der SVHC-Liste stehen, können sie dies problemlos aus dem Reiter „Allgemein“ auf der jeweiligen Artikeldetailseite entnehmen.